Unabhängigkeit
Neutrale und unabhängige fachliche Beurteilung von Sachverhalten im Tischlerhandwerk auf Grundlage technischer Regeln und Standards.
Fachgebiet
Begutachtung von Arbeiten des Tischler- und Schreinerhandwerks, unter anderem Fenster, Türen, Treppen, Böden und Küchen.
Gutachten
Privatgutachten, Schieds- und Gerichtsgutachten, Gegengutachten sowie Zweitbewertungen und Schadensursachenermittlung im Tischlerhandwerk.
Rolle
Sachliche Feststellung und Bewertung von Tatsachen.
Keine Interessenvertretung einer Partei.
Was ist ein Sachverständiger im Tischlerhandwerk?
Ein Sachverständiger im Tischlerhandwerk verfügt über besondere fachliche Kenntnisse sowie langjährige praktische Erfahrung im Tischler- und Schreinerhandwerk, die auf einer fundierten handwerklichen Ausbildung beruhen.
Seine Aufgabe besteht darin, technische Sachverhalte festzustellen und fachlich zu bewerten, unter anderem im Zusammenhang mit ausgeführten Tischlerarbeiten, Mängeln oder der Ermittlung von Schadensursachen.
Die Bewertung erfolgt sachlich und unabhängig, ohne Interessenvertretung einer Partei. Die Ergebnisse werden nachvollziehbar dokumentiert.
Der Begriff „Gutachter“ wird im allgemeinen Sprachgebrauch häufig synonym verwendet. Fachlich korrekt ist jedoch die Bezeichnung Sachverständiger. Ein Gutachter im Tischlerhandwerk oder ein Schreiner-Gutachter ist somit in der Regel ein Sachverständiger, der gutachterliche Bewertungen vornimmt.
Sachverständiger (fachlich korrekt)
- technische Feststellung
- fachliche Bewertung
- neutrale Rolle
Gutachter (umgangssprachlich)
- gebräuchlicher Begriff
- keine eigenständige Berufsbezeichnung
- meist synonym verwendet
Öffentliche Bestellung
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden von einer Handwerkskammer bestellt. Die öffentliche Bestellung ist an besondere persönliche und fachliche Voraussetzungen geknüpft und verpflichtet zur Neutralität, Unabhängigkeit und gewissenhaften Aufgabenerfüllung.
Leistungen des Sachverständigen im Tischlerhandwerk
Einordnung typischer Anlässe und Verfahren
Privatgutachten
Außergerichtliche Klärung
Ein Privatgutachten kann erstellt werden, wenn Zweifel an der Ausführung, Abrechnung oder Qualität einer Tischlerarbeit bestehen.
Typische Anlässe sind Meinungsverschiedenheiten zwischen Auftraggeber und ausführendem Betrieb, etwa bei Fenstern, Türen, Böden, Treppen oder Küchen. Das Gutachten dient der sachlichen Klärung technischer Fragestellungen außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens.
Schiedsgutachten
Einvernehmliche Klärung
Ein Schiedsgutachten wird von beiden Parteien gemeinsam beauftragt, um eine außergerichtliche Klärung zu ermöglichen.
Dabei werden zuvor festgelegte Sach- oder Tatsachenfragen durch einen neutralen Sachverständigen fachlich bewertet.
Die im Rahmen des Schiedsgutachtens getroffenen Feststellungen sind für die beteiligten Parteien verbindlich.
Gerichtsgutachten
Sachverständige Unterstützung
Ein Gerichtsgutachten wird im Rahmen eines laufenden Gerichtsverfahrens durch das Gericht in Auftrag gegeben.
Der Sachverständige unterstützt den Richter durch die fachliche Bewertung technischer Sachverhalte im Tischlerhandwerk.
Die Vergütung des Gerichtsgutachters erfolgt nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).
Gegengutachten
Sachliche Zweitbewertung
Ein Gegengutachten kann erstellt werden, wenn Zweifel an der fachlichen Bewertung eines bestehenden Gutachtens bestehen.
Dabei werden die zugrunde liegenden Sachverhalte und Schlussfolgerungen erneut sachlich geprüft.
Ziel ist eine unabhängige fachliche Zweitbewertung des vorliegenden Gutachtens.
Zweitbewertung
Gesellen- und Meisterprüfungen
Eine Zweitbewertung kann erfolgen, wenn Einwände gegen die Bewertung einer Gesellen- oder Meisterprüfung bestehen.
Die Beauftragung erfolgt in der Regel durch ein Gericht oder auf Veranlassung eines Rechtsbeistands.
Gegenstand ist die fachliche Überprüfung der ursprünglichen Prüfungsbewertung.
Schadensursachen
Ermittlung und Bewertung
Die Schadensursachen-Ermittlung dient der Klärung, ob und wodurch ein Schaden im Zusammenhang mit Tischlerarbeiten entstanden ist.
Dabei werden Ausführung, Material und äußere Einflüsse fachlich beurteilt.
Häufig betrifft dies Bauteile wie Fenster oder Türen sowie deren Anschlüsse.
Rolle und Zuständigkeit des Sachverständigen
Einordnung von Auftrag, Aufgaben, Neutralität und Abgrenzung
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Tischlerhandwerk wird in unterschiedlichen Konstellationen beauftragt. Dazu zählen unter anderem Gerichte, Privatpersonen, Versicherungen sowie Polizei, Landeskriminalämter und Staatsanwaltschaften. Die Beauftragung erfolgt abhängig vom jeweiligen Verfahren und der zu klärenden Fragestellung.
Die Tätigkeit beschränkt sich auf die fachliche Beurteilung und nachvollziehbare Dokumentation der relevanten Sachverhalte in Gutachtenform.
Aufgabe
Die Aufgabe eines Sachverständigen im Tischlerhandwerk besteht in der sachlichen Feststellung und fachlichen Bewertung technischer Tatsachen. Bewertet werden unter anderem Ausführung, Beschaffenheit und Zustand von Leistungen des Tischler- und Schreinerhandwerks. Grundlage der Beurteilung sind objektiv feststellbare Sachverhalte sowie die anerkannten Regeln der Technik.
Neutralität
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist zur Neutralität, Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit verpflichtet. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der öffentlichen Bestellung durch die Handwerkskammer und gilt für sämtliche gutachterlichen Tätigkeiten. Die fachliche Bewertung erfolgt unabhängig von den Interessen der beteiligten Parteien.
Abgrenzung
Der Sachverständige vertritt keine Interessen einer Partei und übernimmt keine rechtliche Beratung. Seine Tätigkeit beschränkt sich auf die fachliche Beurteilung und Dokumentation technischer Sachverhalte im Tischlerhandwerk. Eine handwerkliche Ausführung von Arbeiten oder eine Einflussnahme auf rechtliche Entscheidungen erfolgt nicht.
Über Mathias Hermann
Mathias Hermann ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Tischlerhandwerk der Handwerkskammer Koblenz.
Die fachliche Grundlage bildet eine Ausbildung im Tischlerhandwerk sowie langjährige praktische Berufserfahrung im Tischler- und Schreinerhandwerk. Auf dieser Basis erfolgt die sachverständige Tätigkeit mit dem Schwerpunkt auf der fachlichen Beurteilung technischer Sachverhalte.
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die Handwerkskammer ist an besondere fachliche und persönliche Voraussetzungen geknüpft. Sie verpflichtet zur Neutralität, Unabhängigkeit und gewissenhaften Erfüllung der sachverständigen Aufgaben.
Qualifikation und Bestellung
Ablauf eines Gutachtens
Typischer Ablauf einer sachverständigen Tätigkeit
01
Anfrage und Sachverhalt
Zu Beginn erfolgt eine Anfrage mit einer kurzen Schilderung des Sachverhalts. Dabei wird dargestellt, worum es geht und welche Fragestellung geklärt werden soll.
02
Klärung der Fragestellung
Auf Grundlage der Anfrage wird geprüft, ob und in welchem Umfang ein Gutachten erstellt werden kann. Dabei werden der genaue Gutachtenauftrag sowie der fachliche Umfang festgelegt.
03
Bundesweite Ortsbesichtigung und Begutachtung
Sofern erforderlich, erfolgt bundesweit eine Ortsbesichtigung des betroffenen Objekts. Dabei werden relevante Bauteile in Augenschein genommen und fachlich beurteilt.
04
Gutachtenerstellung
Die festgestellten Sachverhalte werden ausgewertet und in einem schriftlichen Gutachten dokumentiert. Das Gutachten stellt die fachliche Bewertung nachvollziehbar dar und wird dem Auftraggeber übermittelt.
Tätigkeitsgebiet
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Mathias Hermann ist deutschlandweit tätig. Aus seinem Sachverständigenbüro am Standort des familiengeführten Schreinereibetriebs in Rheinbrohl betreut er Auftraggeber aus dem gesamten Bundesgebiet, abhängig vom jeweiligen Verfahren und der Fragestellung.
Bürostandort
Rheinbrohl (Rheinland‒Pfalz)
Tätigkeit
Gutachterliche Tätigkeiten im Tischler‒ und Schreinerhandwerk im gesamten Bundesgebiet
Kontakt aufnehmen
Postanschrift
Einfahrt über Hauptstraße 154
Telefon
E‒Mail
Bürozeiten
Telefon
Häufige Fragen
Sachliche Antworten auf häufige Fragestellungen
Was kostet ein Sachverständiger pro Stunde?
Was ist der Unterschied zwischen einem Gutachter und einem Sachverständigen?
Was kostet ein Gutachten eines Sachverständigen?
Was ist besser, Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Was ist die Funktionen eines Gutachters?
Wann lohnt sich ein Gutachter?
Was darf ein Sachverständiger nicht?
Wann brauche ich einen Sachverständigen?
Wie lange braucht ein Sachverständiger für ein Gutachten?
Wer muss das Gutachten zahlen?
Welche Schweigepflicht hat ein Sachverständiger?
Welche Schäden werden begutachtet?
Kann ein Gutachten abgelehnt werden?
Was tun, wenn man mit Gutachten nicht einverstanden ist?